Info für Zahnärzte

Den Inhalt nach oben scrollen
Den Inhalt nach unten scrollen

Implantatberatungen

Bei der ersten Beratung werden die Vorstellungen und Wünsche des Patienten besprochen. Verschiedene Therapiemöglichkeiten und der dazu nötige Aufwand (Zeit, Geld, Größe des chirurgischen Eingriffs) werden aufgezeigt.

Die erste Beratung stellt keine Implantatberatung dar, sondern sie ist eine Beratung zu verschiedenen Therapievarianten. Sie ist daher keine Privatleistung sondern erfolgt auf Überweisung, welche beispielsweise so aussehen könnte:

„Erbitte Beratung zu möglichen Therapievarianten Reg. …“

Falls der Patient sodann eine spezielle Implantatberatung wünscht, so wird über die dann anfallenden Kosten aufgeklärt und eine private Behandlungsvereinbarung getroffen.